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ArbeitsräumeMini-Tipps

Das Home-Office & die lieben Steuern: So sparst du Geld in den eigenen 4 Wänden!

By Juli 19, 2016September 1st, 2018Keine Kommentare
arbeitszimmer absetzen

Ein Gastartikel von Heller Consult, der alle Fragen rund um die Steuern beantwortet.

Hast du ein Home-Office? Vielleicht hast du es gerade erst durch Maria´s Anregungen umgestaltet? Dann wäre es doch toll, wenn du die damit verbundenen Ausgaben von der Steuer absetzen könntest, oder? Kosten für die Einrichtung, laufende Miete etc.

In diesem Blogbeitrag erfährst du, was du steuerlich zum Home-Office wissen musst. Insbesondere natürlich, ob und welche Kosten du steuerlich absetzen kannst.

Übrigens: Die deutschen Blog-Leser finden ganz unten die wesentlichen Punkte zum deutschen „häuslichen Arbeitszimmer“.

Zuerst stellt sich aber die Frage, was eigentlich ein Home-Office im Steuerrecht ist.

Das Home-Office im Steuerrecht = Arbeitszimmer

Das Steuerrecht definiert einen Arbeitsraum als einen „im Wohnungsverband gelegenen Raum, dem der Charakter eines Wohn- oder Büroraumes zukommt“. Der Begriff „im Wohnungsverband“ bedeutet lediglich, dass das Arbeitszimmer in der privaten Miet- oder Eigentumswohnung liegt, im privaten Wohnhaus oder auf dem Privatgrundstück.

Das Home-Office und die Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird ganz grob gesagt von deiner Bemessungsgrundlage berechnet. Diese ergibt sich aus deinen gesamten Einkünften abzüglich aller Ausgaben. Oder anders gesagt: Je mehr Ausgaben, desto geringer die Bemessungsgrundlage, desto geringer die Einkommensteuer. Wenn du nun im Home-Office arbeitest, solltest du prüfen, ob die Ausgaben dafür steuerlich absetzbar sind. Denn die Abzugsfähigkeit ist an drei Kriterien geknüpft.

Kannst du dein Arbeitszimmer absetzen?

Drei Kriterien für die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers

Damit du die Aufwendungen für das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen kannst, müssen ALLE der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  1. Das Arbeitszimmer ist für dich unbedingt notwendig. Das ist dann der Fall, wenn du deine Tätigkeit ohne das Arbeitszimmer nicht ausführen kannst. Andersrum gesagt: Wenn du keinen anderen Arbeitsplatz hast, z.B. in einem eigenen Büro, dann ist das Home-Office für dich unbedingt notwendig. Wenn du selbständig tätig bist und für deinen Auftraggeber in dessen Räumlichkeiten arbeitest, kannst du das Home-Office nicht steuerlich geltend machen, denn dann ist es nicht unbedingt notwendig.
    Achtung unselbständig Tätige bzw. Angestellte: Da im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses normalerweise ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht aus Sicht der Finanz keine Notwendigkeit für ein Arbeitszimmer.
  1. Du nutzt das Arbeitszimmer nahezu ausschließlich beruflich. Hier spielt die räumliche Gestaltung eine wesentliche Rolle. Denn sobald in deinem Home-Office auch Möbel und Einrichtungsgegenstände stehen, die du auch privat nutzt, führt das dazu, dass die Aufwendungen nicht absetzbar sind. Zum Beispiel eine gemütliche Couch, eine Kinderspielecke, eine private Bibliothek. Dies hat aus Sicht der Finanz in einem Arbeitszimmer nichts verloren.
  1. Das Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt deiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit. Jetzt wird es ein bisschen kniffelig. Denn das Steuerrecht hat ganz genau definiert bei welchen Berufsbildern ein Home-Office den Mittelpunkt einer beruflichen Tätigkeit bildet. Umgekehrt ist im Steuerrecht auch festgelegt, bei welchen Berufsbildern das Arbeitszimmer zu Hause nicht den Tätigkeitsschwerpunkt darstellt:
    ♦  Typische Berufsbilder mit einem Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt: Gutachter, Schriftsteller, Dichter, Maler, Komponisten, Bildhauer, Heimarbeiter, Heimbuchhalter, Teleworker.Wenn du in eines dieser Berufsbilder fällst ist das gut, denn in diesem Fall wird von der Finanz nicht weiter geprüft und du kannst die Aufwendungen für das Arbeitszimmer geltend machen. ♦  Berufsbilder, deren Tätigkeitsmittelpunkt typischerweise außerhalb des Arbeitszimmers liegt: Lehrer, Richter, Politiker, Dirigenten, Vortragende, darstellende Künstler, Freiberufler mit auswärtiger Kanzlei/Praxis.
    Fällst du in diese Gruppe, musst du sehr gut argumentieren können, dass dein Home-Office deinen Tätigkeitsmittelpunkt darstellt. Gerade bei Lehrer*innen wird auch immer wieder mit der Zeit argumentiert, die von zu Hause aus vorbereitet und korrigiert wird. Das Steuerrecht geht aber in jedem Fall davon aus, dass Lehrer*innen den Großteil ihrer Arbeitszeit in der Schule verbringen und erkennt die Ausgaben dafür nicht an. ♦  Es liegt kein typisches Berufsbild vor: Wenn du in keines der oben genannten Berufsfelder fällst, dann gehörst du hierher. Auch in diesem Fall muss du gut argumentieren können, warum das Home-Office den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit darstellt.

Was ist, wenn mehrere Einkunftsquellen vorliegen?

Ein Beispiel:
Ein Vortragender ist auch als Maler tätig.
Vortragender: typisches Berufsfeld mit Arbeitsschwerpunkt außerhalb des Arbeitszimmers à keine Abzugsfähigkeit von den Einnahmen aus der Vortragstätigkeit.
Maler: typisches Berufsfeld mit Arbeitsschwerpunkt im Arbeitszimmer à Abzugsfähigkeit von den Einnahmen aus der Malerei.
Fazit: Wenn du nicht in eines der typischen Berufsfelder fällst, musst du klar darstellen, warum dein Home-Office sehr wohl den Mittelpunkt deiner Tätigkeit darstellt.

Welche Aufwendungen für das Arbeitszimmer können abgezogen werden?

Abzugsfähig sind alle Aufwendungen oder Ausgaben im Zusammenhang mit dem Arbeitszimmer, z.B.:

  • Anteilige Miete: Der entsprechende Anteil berechnet sich anhand der Fläche. Beträgt die Gesamtfläche der Wohnung 120m2 und das Arbeitszimmer ist 30m2 groß, dann können sämtliche anteilige Kosten mithilfe eines Prozentsatzes von 25% berechnet werden.
    ACHTUNG: Der Anteil muss mindestens 10% betragen!
  • Anteilige Strom- und Gaskosten
  • Anteilige Gebäudeabschreibung
  • Abschreibung für die Einrichtung des Zimmers (Stühle, Schreibtisch, Lampen, Schränke, Teppiche, Bilder, Bücherregale, Kommoden
  • Instandhaltung des Zimmers und der Einrichtung

Diese Aufwendungen nimmst du in deine Einnahmen auf bzw. übermittelst die entsprechenden Belege an deinen Steuerberater.

Tipp: Bzgl. der Miete kannst du deinem Steuerberater auch eine Kopie der Dauerrechnung bzw. der Mietvorschreibung übermitteln.

Können auch Aufwendungen für Arbeitsmittel abgezogen werden?

Ja, natürlich! Computer, Computertische, Kopierer und sonstige EDV-Ausstattung etc. sind auch dann abzugsfähig, wenn sie in einem Zimmer aufgestellt wurden, das nicht als Arbeitszimmer abzugsfähig ist!

Kann ich mir auch die Vorsteuer für Ausgaben rund um das Home-Office zurückholen?

Auch in diesem Fall müssen Kriterien erfüllt werden, allerdings nur zwei:

  1. Das Arbeitszimmer muss unbedingt notwendig sein
  2. Das Arbeitszimmer wird nahezu ausschließlich beruflich genutzt

Und natürlich kannst du dir die Vorsteuer nur dann vom Finanzamt zurückholen, wenn du auch vorsteuerabzugsberechtigt bist und wenn die Rechnung alle erforderlichen Rechnungsmerkmale aufweist. Alle Rechnungsmerkmale findest du hier auf unserem Blog.

Die wichtigsten Punkte zur Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers in Deutschland

In Deutschland gilt grundsätzlich – ähnlich wie in Österreich – ein Abzugsverbot für Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer. Es gibt aber zwei Ausnahmen:

  • Wenn dir kein anderer Arbeitsplatz für deine berufliche Tätigkeit zur Verfügung steht, kannst du bis zu € 1.250 pro Jahr für das Arbeitszimmer geltend machen.
  • Wenn dein häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit darstellt, sind die Kosten unbeschränkt abzugsfähig.

Der wesentlichste Unterschied zur österreichischen Gesetzgebung besteht darin, dass das Arbeitszimmer auch zu einem Anteil von 10% privat genutzt werden darf.

Die Details sind auf der Seite Finanztipp.de sehr übersichtlich dargestellt.

Wenn du noch Fragen dazu hast, ruf uns an oder hol dir hier einen kostenlosen Termin für ein Erstgespräch.

Alles Liebe, Claudia Grell und das Team der Heller Consult

 

Diesen Artikel hat die Steuerexperten Claudia Grell von Heller Consult verfasst.ClaudiaGrellSteuerexpertin (2)

Heller Consult Tax & Business Solutions GmbH ist eine Steuer- und Unternehmensberatung mit Sitz in Wien. Sie ist zu 100 % Eigentum von Elisabeth Heller, die seit 1982 selbständig in der Steuer- und Unternehmensberatung aktiv ist. 1991 gegründet, liegt die Kernkompetenz von Heller Consult in der engen Verbindung von Steuerberatung mit Unternehmensberatung. Das 20-köpfige Team der Heller Consult betreut KlientInnen in den Bereichen Steuern, Buchhaltung, Bilanzierung und Lohnverrechnung sowie bei Unternehmensgründung, Geschäftsentwicklung und Nachfolgethemen.

Das Credo der Heller Consult lautet: Wir halten Ihnen den Rücken frei und machen Ihr Unternehmerleben HELLER!

Hole dir nähere Infos zu Heller Consult und jede Menge Steuertipps auf www.hellerconsult.com

Heller Consults Lieblingsraum: Wie ist er und was macht ihn so wunderbar?
Die „kleine Küche“ und der Gang. Die „kleine Küche“ ist der Ort, an dem Kaffee und Tee gekocht werden oder wo man sich auf die Suche nach frischem Bio-Obst aus unserer wöchentlichen Kiste begibt. Obwohl sehr klein, ergibt sich hier immer ein gutes Gespräch, oft fachlich (natürlich aber auch privat).
Am Gang herrscht das meiste Leben im Büro. Alle eilen herum, sei es zum Kopierer, ins Besprechungszimmer oder zu Kolleginnen und Kollegen. Unser Bürohund Charming liebt es, wenn man ihm den Gang entlang sein Spielzeug wirft. Da kann er rennen, fangen und sich austoben. Oftmals trifft man mitten am Gang auf eine Gruppe von 3-4 Leuten, die fröhlich miteinander diskutieren oder sich austauschen. Und das auf nur 3m².

Veränderung durch Raumgestaltung: Habt ihr das schon erlebt und welche kleinen oder auch große Dinge sind passiert?
Wir befinden uns gerade mittendrin in einer Veränderung, bei der uns Maria begleitet. Der erste Schritt dahin war eine riesige Ausmist-Aktion, die gleich mehrere positive Ergebnisse hatte. Erstens natürlich viel mehr Platz. Zweitens spüren alle, dass sehr viel neue, frische Energie entsteht, wenn einmal gründlich entrümpelt wird. Und drittens war die Aktion fast vergleichbar mit einem Teambuilding-Event: jeder hat Aufgaben übernommen und sich eingebracht. Gut war das!

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Headerfoto: Benchaccounting
Foto Claudia Grell: Barbara Sass
Foto Erfolgsatelier: Gottfried Frais

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